Es wurde entschieden: Bürgermeisterwahl in Burggen wird wiederholt

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02.03.2021

Im Fall der Burggener Bürgermeisterwahl ist das Urteil gefallen. Die Wahl wurde vor dem Münchner Verwaltungsgericht für ungültig erklärt. Bürgermeister Josef Schuster hatte letztes Jahr, kurz vor der Wahl, ein gemeindliches Mitteilungsblatt herausgegeben, das damals als unzulässige Wahlwerbung angesehen wurde. Ein Bürgermeister darf zwar Werbung machen, jedoch nicht auf Kosten der Gemeinde, so die Entscheidung des Landratsamtes und der hat sich heute auch der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen. Wie es weiter geht und ob Schuster Berufung einlegt ist derzeit noch unklar.

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