Geflügelpest bei Schwan in Apfeldorf nachgewiesen - Stallpflicht für Geflügel

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05.01.2021

Corona ist derzeit nicht das einzige Virus das im Oberland grassiert – jetzt ist auch ein erster Fall der Geflügelpest aufgetreten. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die Vogelgrippe für den Menschen aber ungefährlich. Bei einem toten Schwan in Apfeldorf ist das Virus nun nachgewiesen worden. Darum gilt im Landkreis Landsberg am Lech ab sofort für sämtliche Geflügelhaltungen die Stallpflicht. Das Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach muss Geflügel im Stall gehalten werden oder in einer Anlage, die nach oben hin und an den Seiten gegen Wildvögel geschützt ist. Da an Lech und Ammersee viele Wasservögel überwintern, geht das Veterinäramt davon aus, dass das Virus sich bereits in der Umgebung ausgebreitet hat.

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Apfeldorf Landsberg am Lech
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