Geretsried: Klage gegen Freistaat abgelehnt

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11.02.2021

Weil die Produkte einer Großmetzgerei 2016 wegen einem zu hohen Wert an gesundheitsschädigenden Listerien verboten wurden, ist deren Insolvenzverwalter vor das Münchner Landgericht gezogen. Gestern wurde die Klage gegen den Freistaat Bayern und die Forderung nach 11 Millionen Euro Schadensersatz abgewiesen. Die Großmetzgerei Sieber musste damals wegen der ausgesprochenen Verbote schließen. Laut Gericht wäre es aber nicht wegen des Produktverbotes zur Schließung gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dem Kläger bleibt noch die Möglichkeit, vor das Oberlandesgericht zu ziehen. Damals wurde der Erreger aus Geretsried mit einem großen Listerienausbruchs in Süddeutschland in Verbindung gebracht, durch den sogar Menschen starben.

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Landgericht Geretsried
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