Landkreis Landsberg am Lech verbietet Alkoholkonsum an bestimmten Orten
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24.02.2021
Das Landratsamt Landsberg am Lech hat eine Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen erlassen. Betroffen von dieser Regelung sind sämtliche Bahnhöfe des Bus- und Schienenverkehrs, sowie des dazugehörigen Bahnhofsgeländes. Aber auch alle Kinderspielplätze im Landkreis, sowie Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Das betrifft vor allem Orte in Landsberg am Lech, Kaufering und Dießen. Welche genau das sind, finden Sie auf der Website des Landratsamtes.
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