Landratsamt Landsberg: "Spaziergang" und Demo-Verbot - Update LRA STA

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14.01.2022

Weil in den vergangenen Wochen mehrfach nicht angemeldete Versammlungen stattfanden, hat das Landratsamt Landsberg jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt alle Versammlungen am kommenden Montag, den 17. Januar zwischen 17 und 20 Uhr – und zwar nicht angemeldete, aber auch angemeldete. Davon betroffen sind verschiedene Bereiche in Landsberg und Dießen. Und auch im Landkreis WM-SOG finden regelmäßig sogenannte „Spaziergänge“ statt. Das Landratsamt hat aber jetzt nochmal betont, dass aktuell keine Allgemeinverfügung dagegen geplant ist.

Die Bereiche in der Stadt Landsberg am Lech:

Karolinenbrücke, Leonhardiplatz, Peter-Dörfler-Weg, Flößerplatz, Hubert-von-Herkomer-Straße, Klösterl, Salzgasse, Hintere Salzgasse, Schrannengasse, Hauptplatz, Herzog-Ernst[1]Straße, Schlossergasse, Ludwigstraße, Adolph-Kolping-Straße, Roßmarkt, Infanterieplatz

Georg-Hellmair-Platz, Holzmarkt, Kochgasse, Ledergasse, Schulgasse, Vordere Mühlgasse,

Hintere Mühlgasse, Vorderer Anger, Hinterer Anger, Spitalplatz, Lechstraße, Lady-Herkomer-Steg, St. Laurent-du-Var-Promenade, Brudergasse, Limonigasse, Sandauer

Straße vom Sandauer Tor bis einschließlich Sandauer Brücke.

Die Bereiche im Markt Dießen am Ammersee:

Östlich der Prinz-Ludwig-Straße / Johannisstraße, südlich der Bahnhofstraße und nördlich

der Tiefenbachstraße und Moosstraße.

Begründung und Bekanntmachung

Die Allgemeinverfügung einschließlich der Begründung ist einsehbar auf der Internetseite

des Landratsamtes Landsberg am Lech www.landratsamt-landsberg.de (Pressemitteilungen)

und gilt durch die Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 3/2022 vom 13.01.2022 als bekannt gegeben.

Update LRA STA:

Und auch das Landratsamt Starnberg hat jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Hier sind am kommenden Montag aber nur alle unangemeldeten Versammlungen verboten.

Das Landratsamt Starnberg untersagt per Allgemeinverfügung für kommenden Montag, den 17. Januar in den Gebieten der Stadt Starnberg, sowie der Gemeinden Gilching, Gauting und Herrsching alle stationären oder sich fortbewegenden Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Coronamaßnahmen.

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