Neue Abstandsflächenregelung sorgt für Zeitdruck im Oberland

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21.01.2021

Eigentlich war die neue Bayerische Bauordnung zum Abstandsflächenrecht für den 1. Januar 2022 vorgesehen. Nun tritt das Gesetz aber schon zum ersten Februar dieses Jahres in Kraft. Dieses sieht die Reduzierung der Abstandsflächen auf 40% der Wandhöhe bei Wohnbauten und auf 20% bei Gewerbebauten vor. Damit soll der Flächenverbrauch stark zurückgefahren werden. Aufgrund des Zeitdrucks müssen auch die Gemeinden im Oberland jetzt schneller handeln. Unteranderem der Markt Murnau und die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen behandeln deswegen dieses Thema heute Abend in einer Gemeinderatssitzung. Ein Beschluss muss nämlich bis Monatsende vorliegen.

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