Neue Regeln für Einzelhandel auch im Oberland
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12.04.2021
Vier Oberland-Landkreise liegen aktuell über dem Grenzwert von 100. Während die Notbremse im Landkreis Garmisch-Partenkirchen schon längere Zeit gilt, steht der Landkreis Weilheim-Schongau kurz davor. Ab heute gelten aber neue Regeln im Bereich zwischen 100 und 200. Somit kann auch weiterhin mit vorheriger Terminvereinbarung in allen Geschäften eingekauft werden. Voraussetzung ist aber ein aktueller negativer Corona-Test. Außerdem müssen sich auch unteranderem Gärtnereien und Baumärkte wieder an die Regelung anpassen.
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