Neue Regelungen im Klinikum GAP
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15.03.2021
Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen stellt sich auf die aktuelle Corona-Lage ein und ändert ab heute die Besuchsmöglichkeiten. So ist nun unteranderem die Vorlage eines negativen Corona-Tests Pflicht, sowie das Tragen einer FFP2-Maske. Außerdem darf nur eine, vom Patienten fest benannte, Person für maximal eine Stunde zu Besuch kommen. Ausnahmen gelten nur für Väter oder Begleitpersonen während der Geburt, ein Elternteil bei kranken Kindern und Angehörige als Sterbebegleitung. Alle Regeln zum Nachlesen finden Sie auf der Website des Klinikums.
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