Oberland: Neue Regelungen bei den Skiliften
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10.12.2021
Diese Nachricht freut viele Skiliftbetreiber im Oberland und auch Wintersportler. Die Staatsregierung hat bei den Corona-Regeln in Skigebieten nachjustiert. Kleinere Gondeln dürfen nun mit bis zu 75 Prozent ausgelastet werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass Gondeln nur zu einem Viertel besetzt werden dürfen. Das gilt jetzt nur noch bei größeren Anlagen mit einer Kapazität von mehr als zehn Personen pro Einheit. Diese Regelung soll ab morgen gelten. Keine Begrenzungen gibt es für Seilbahnen und Lifte, bei denen die Fahrgäste unter freiem Himmel sind, also etwa für Schlepplifte.
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