STA: Beim Biergartenbesuch müssen jetzt doch Kontaktdaten erfasst werden
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28.05.2021
Seit Anfang dieser Woche gelten im Landkreis Starnberg gelockerte Corona-Regeln. Dazu gehört auch, dass in der Außengastronomie die Testpflicht wegfällt. Außerdem mussten hier auch keine Kontaktdaten mehr hinterlassen werden. Das ändert sich jetzt aber wieder. Wie das Landratsamt mitteilt, hat das Gesundheitsministerium heute den Wegfall der Kontaktdatenerfassung beanstandet. Deswegen wird nun die Allgemeinverfügung des Landkreises erneut geändert. Außerdem will Landrat Stefan Frey unteranderem die Öffnung der Innengastronomie beantragen. Der Antrag dazu wurde letzte Woche vom Gesundheitsministerium noch abgelehnt.
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