Landkreis Starnberg: ab heute Hunde-Verbot in Erholungsgebieten

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15.05.2022

Hunde müssen draußen bleiben. Ab heute gilt wieder ein Hunde-Verbot in den Erholungsgebieten im Landkreis Starnberg während der Bade-Saison. Das Landratsamt weist darauf hin, dass im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. September die Mitnahme von Hunden nicht erlaubt ist, auch nicht an der Leine. Dieses Verbot gilt für die Erholungsgebiete Kempfenhausen am Starnberger See, Oberndorf am Wörthsee, Wartaweil am Ammersee sowie Pilsensee-Ost. Ein Sicherheitsdienst werde die Lage vor Ort kontrollieren und Verstöße ahnden, kündigt das Landratsamt an.

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