Kramertunnel bei GAP: Urteil im Streit zwischen Bund Naturschutz und Freistaat
Der Freistaat Bayern muss die durch den Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen großflächig trockengefallenen Moore sanieren lassen. «Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Freistaat dazu verpflichtet, die gesetzlich erforderlichen Sanierungsmaßnahmen ergreifen zu lassen», teilte ein Sprecher jetzt mit.
Dafür sei unter anderem ein Sanierungskonzept notwendig. Konkret benannte Maßnahmen, die der Bund Naturschutzin seiner Klage gefordert hatte, wies das Gericht hingegen zurück. Während des Tunnelbaus war Grundwasser in den Stollen eingedrungen. Nach Darstellung des BN sank der Grundwasserspiegel am Berg dadurch deutlich ab, den geschützten Mooren am Hang wurde Feuchtigkeit entzogen. Der Verband klagte daher vor Gericht Sanierungsmaßnahmen ein.
Konkret sollten nach Vorstellung des Bund Naturschutz Felsklüfte mit Hilfe von Betoninjektionen abgedichtet werden, damit sich der Grundwasserspiegel wieder anhebe und sich die Feuchtbiotope regenerieren könnten.
Bund Naturschutz: Urteil "Gewinn für Natur und Umwelt"
Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe bezeichnete das Urteil dennoch als einen Gewinn für Natur und Umwelt. «Erstmals hat ein Gericht deutlich gemacht, dass auch von staatlichen Institutionen verursachte Umweltschäden nach einem rechtsstaatlichen Verfahren saniert werden müssen.» Die bayerischen Behörden und Gerichte hätten bislang stets bestritten, dass durch «berufliche Tätigkeit der Straßenbaubehörden» überhaupt ein justiziabler Umweltschaden entstehen könne. Der Streit währt bereits seit 2014.
Grundwasserspiegel soll sich durch Sanierung wieder anheben
Während des Baus des Kramertunnels war Grundwasser in den Stollen eingedrungen. Nach Darstellung des BN sank der Grundwasserspiegel am Berg dadurch deutlich ab, wodurch überregional bedeutsame Feuchtbiotope zu erheblichen Anteilen trockengefallen und europäisch geschützte Biotopkomplexe zerstört worden seien. Der Verband klagte daher vor Gericht Sanierungsmaßnahmen ein. Konkret sollten nach Vorstellung des BN Felsklüfte mit Hilfe von Betoninjektionen abgedichtet werden, damit sich der Grundwasserspiegel wieder anhebe und die Feuchtbiotope sich regenerieren könnten.
Kramertunnel soll Ort ab Ende 2024 von Verkehr entlasten
Der Kramertunnel ist ein von vielen Bürgern sehnsüchtig erwartetes und von anderen scharf kritisiertes Großprojekt zur Ortsumfahrung von Garmisch-Partenkirchen in Oberbayern. Nach jahrzehntelangen Planungen hatte der Bau der Hauptröhre des 3,4 Kilometer langen Tunnels im Februar 2020 begonnen. Er soll die Region ab Ende 2024 vom starken Durchgangsverkehr entlasten; auf der Bundesstraße 23 sind täglich Tausende Autos unterwegs.
Die Begründung des Urteils vom Verwaltungsgerichtshof lag zunächst noch nicht vor. Allerdings wurde keine Revision zugelassen, die Beteiligten können deshalb nur Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.