Böllerverbot in Wolfratshauser Innenstadt
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21.12.2022
An Silvester gilt in der Innenstadt von Wolfratshausen ein umfassendes Böllerverbot. Im Bereich des Ober- und Untermarktes dürfen keine Knallkörper und Raketen gezündet werden. Dieses Verbot gilt laut der Stadt auch für die anliegenden Straßenflächen wie Humplgassl, Seilergassl oder Moraschgassl. Begründet wird das Feuerwerksverbot unter anderem mit dem Brandschutz.
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