Mehrwegpflicht in der Gastronomie gilt ab heute
Lesedauer < 1 Minute
01.01.2023
Ab heute gilt die Mehrwegpflicht in der Gastronomie. Das bedeutet, dass Caterer, Lieferdienste oder auch Restaurants Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern angeboten werden müssen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte zuletzt nochmal: „Wir müssen den Umgang mit Energie und Rohstoffen neu denken. Mehrweg statt Einweg ist das Prinzip“, so der Minister. Auch in der Stadt Wolfratshausen haben sich viele Unternehmen schon an diese Regelung angepasst. Teilweise aber auch schon lange vor der Pflicht. Neun Bäckereien, Cafés und Restaurants in der Stadt beteiligen sich zum Beispiel am System der Münchner Firma „Rebowl/Recup“.
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen