Impfzentren in Bayern ab sofort geschlossen
Mit Beginn des neuen Jahres haben alle Impfzentren in Bayern den Betrieb eingestellt. Wer jetzt einen Nachweis über eine Covid-19-Impfung benötigt, muss sich damit ab sofort an andere Stellen wenden. Darüber informiert das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. So ist zum Beispiel bis Ende Februar das Bayerische Landesamt für Gesundheit zuständig. Deswegen muss in diesem Zeitraum eine Anfrage hierhin gestellt werden. Erst ab dem 1.März ist dann die örtliche Gesundheitsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zuständig.
Bis Ende Februar…
…ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) – Impfarchiv – vorübergehend direkt für Ihr Anliegen zuständig. Dorthin soll das unterschriebene Anliegen mit vollständigen Angaben (kompletter Vor- und Nachname, Ihre aktuelle gültige Meldeadresse, Ihr Geburtsdatum, Anschrift zum Zeitpunkt der Impfung, idealerweise: Impfdatum und Impfzentrum) geschickt werden; Adresse: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Impfarchiv, Schweinauer Hauptstr. 80, 90441 Nürnberg oder impfarchiv-auskunft@lgl.bayern.de.
Sollten die Daten im digitalen Impfarchiv hinterlegt sein, so wird ein schriftlicher Impfnachweis postalisch ausschließlich an die aktuelle Meldeadresse übersandt. Das Impfarchiv kann nur Auskünfte zu COVID19-Impfungen der Bayerischen Impfzentren erteilen. Impfungen bei Haus- und Betriebsärzten sowie sonstigen niedergelassenen Ärzten und Kliniken sind nicht im Impfarchiv gespeichert.
Ab 01.03.2023…
… ist die örtliche Gesundheitsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen für Ihr Anliegen zuständig. Bürgerinnen und Bürger sollen sich ab diesem Zeitpunkt mit Anfragen an die Kolleginnen und Kollegen unter g-amt@lra-toelz.de oder unter Tel. 08041 505-483 wenden.