Ein Jahr nach S-Bahn-Unglück: Ermittlungen weit fortgeschritten
Genau ein Jahr nach dem S-Bahn-Unglück von Schäftlarn mit einem Toten ist die Frage einer strafrechtlichen Verantwortung weiter offen. „Unsere Ermittlungen sind inzwischen zwar schon weit fortgeschritten, aber noch nicht abschlussreif, weil sehr wesentliche unfallanalytische Gutachten noch nicht vorliegen.“ Das hat jetzt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. In dem Fall wird gegen einen der beiden Lokführer wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Ob es zu einer Anklage kommen wird, ist offen. Der Zug Richtung München war laut des Zwischenberichts der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung nach der Abfahrt am Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn unzulässig an einem Haltesignal vorbeigefahren und sei zwangsgebremst worden. Der Triebwagenführer habe die Bremsung aber aufgelöst und die Fahrt nach kurzer Standzeit in Richtung des eingleisigen Streckenabschnittes fortgesetzt, ohne vorher den zuständigen Fahrdienstleiter über Zugfunk verständigt zu haben. Bei dem Zusammenstoß am 14. Februar waren ein junger Mann getötet und mehrere Menschen verletzt worden.