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Andechs: Gericht weist Klage wegen Fledermausköttel zurück
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21.02.2023
Durch Fledermäuse verursachter Schmutz berechtigt nicht zur Minderung der Miete. Eine entsprechende Klage war gestern vor dem Amtsgericht Starnberg abgewiesen worden. Bis zu 50 Fledermausköttel pro Tag sollen auf der Terrasse der Wohnung einer Andechser Familie angefallen sein. Sie klagte deshalb und verlangte die Verschließung des Fledermausquartiers sowie Mitminderung. Das Gericht wies die Klage ab - denn die Begegnung von landesüblichen Tierarten und damit auch ihren Exkrementen sei in einer ländlichen Wohnung hinzunehmen, so ein Gerichtssprecher.
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