Jugendschöffen für das Starnberger Amtsgericht gesucht

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22.02.2023

Das Landratsamt Starnberg ist ab sofort wieder auf der Suche nach Bewerberinnen und Bewerbern für das Ehrenamt als Jugendschöffe beim Amtsgericht Starnberg und den Jugendkammern des Landgerichts München II. Um die Mindestanzahl von je 20 Frauen und Männern zu erreichen, werden vor allem noch männliche Bewerber gesucht. Das Amt als Jugendschöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Zum Amtsantritt am 01. Januar 2024 dürfen die Bewerber mindestens 25 Jahre und maximal 70 Jahre alt sein. Alles Weitere finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes. Eine Bewerbung ist noch bis 26. Februar möglich.

 

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