Bild ©
Unsplash / Jason Abrams
Schließung des Golfplatzes Wolfratshausen während Corona nicht zulässig
Lesedauer < 1 Minute
10.07.2023
Vor über drei Jahren hatte ein Golfplatz in Wolfratshausen für Schlagzeilen gesorgt: Damals hatte der Betreiber die Anlage geöffnet, obwohl das Landratsamt dies aufgrund der Corona-Pandemie untersagte. Jetzt steht fest: Die Schließung war nicht rechtens. Die Behörde hat den Bescheid aufgehoben – auch auf Anregung des Bayerischen Verwaltungsgerichts. Das hat der damalige Präsident des Golfclubs Josef Hingerl gegenüber Radio Oberland bestätigt. Bei den Bescheiden des Landratsamts ging es damals auch um eine Summe von rund 15.000 Euro.
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen