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Katzenschutzverordnung im Landkreis Landsberg
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03.08.2023
Der Landkreis Landsberg hat eine sogenannte „Katzenschutzverordnung“ erlassen. Davon betroffen sind die Gemeinden Denklingen, Penzing, Egling und Utting. Ein zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen. Ziel ist es eine unkontrollierte Vermehrung und damit auch das Leid herrenloser Tiere zu minimieren, heißt es. Hierfür gibt es eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Außerdem müssen Katzenhalter ihre Vierbeiner registrieren lassen, damit sie besser identifiziert werden können.
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