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Bundesgerichtshof entscheidet über Schadenersatz nach Sieber-Pleite in Geretsried
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19.12.2024
Der Fall der insolventen Großmetzgerei Sieber aus Geretsried landet heute vor dem Bundesgerichtshof. Die Richter entscheiden dazu, ob der Freistaat Bayern wegen einer öffentlichen Warnung vor Wurst- und Schinkenprodukten des Unternehmens Schadenersatz zahlen muss. Die Metzgerei musste die betroffenen Produkte zurückrufen und die Produktion einstellen - und meldete kurz darauf Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter fordert nun Schadenersatz von rund 11 Millionen Euro. Er meint, von nachpasteurisierten beziehungsweise vor dem Verzehr zwingend zu erhitzenden Produkten seien keine gesundheitlichen Gefahren ausgegangen.
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