
Geretsried: Sieber-Insolvenz nach Wurst-Warnung - BGH hebt Urteil auf
Im Rechtsstreit zwischen der insolventen Großmetzgerei Sieber in Geretsried und dem Freistaat Bayern hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt. Er hebte den Schuldspruch des Oberlandesgerichtes München auf. Das Verfahren muss jetzt neu verhandelt werden. Im Streit um die öffentliche Warnung des Freistaates Bayern vor Produkten der Metzgerei hat der BGH die Mitwirkungspflicht des Unternehmens betont. Die Firma hätte mit den zuständigen Behörden aktiv zusammenarbeiten und von sich aus darauf hinweisen müssen, dass es auch Produkte gebe, von denen keine Gesundheitsgefahr ausging. Das entschied der Karlsruher Senat. Der Insolvenzverwalter forderte vom Freistaat Schadenersatz in Millionenhöhe. Das OLG München gab seiner Klage teilweise statt. Die Karlsruher Richter waren jetzt anderer Ansicht. Das Verfahren muss in München nun erneut verhandelt und entschieden werden.