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Böllerverbote in Teilen des Oberlands - bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen

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31.12.2024

Mit Lärm und grellen Lichtern sollen in der heutigen Silvesternacht böse Geister vertrieben werden. Das ist eine Jahrtausende alte Tradition. Zahlreiche Kommunen aus dem Oberland haben allerdings ein Böllerverbot in Innenstädten und Ortszentren angeordnet. In Hohenfurch gilt es beispielsweise im bebauten Ortsbereich, in Schongau darf innerhalb der gesamten Altstadt kein Feuerwerk gezündet werden. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Strafen, sagt Bettina Schade von der Stadt Schongau.

„Für den Fall, dass es Verstöße gegen das Böllerverbot geben sollte. Können diese mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5.000 Euro im Einzelfall geahndet werden. Aber ich bin zuversichtlich, dass das nicht notwendig seien wird.“

Ob geböllert werden darf oder nicht liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde.

Orte
Schongau Hohenfurch
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