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IHK gibt Tipps zu Faschingskostümen in der Arbeit

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27.02.2025

Viele kommen heute am unsinnigen Donnerstag verkleidet in die Arbeit. Über die Regeln dazu informiert die Industrie- und Handelskammer Oberbayern jetzt in einem Online-Ratgeber. Wichtig zu wissen: ein Kostüm am Arbeitsplatz ist per se weder erlaubt noch verboten. Laut IHK hängt es vom Einzelfall ab. Die Handelskammer empfiehlt deshalb das Gespräch mit den Vorgesetzten.

 

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Themen
IHK Event Fasching Oberland
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