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Ab morgen keine großen Gehölzfällungen im Oberland erlaubt
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28.02.2025
Letzte Chance heute im Oberland, wer in seinem Garten die Heckenschere rausholen will. Denn ein starker Rückschnitt ist nur in den Wintermonaten erlaubt. Vom 1. März bis Ende September dürfen Hecken lediglich in Form geschnitten werden. So regelt es ein Gesetz. Damit sollen brütende Vögel geschützt werden. Sie finden in Hecken und Gebüschen geeignete Stellen, um Nester zu bauen.
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