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Steuererklärung kann sich auch für Azubis lohnen
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18.09.2025
Nach dem Ausbildungsstart Anfang September, dürfen sich tausende Azubis langsam aber sicher auf das erste wohl verdiente Gehalt freuen. Was viele von ihnen nicht wissen. Auch in den Lehrjahren kann sich eine Steuererklärung lohnen, sagt Steffen Gall von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Zum Beispiel Lehrgangs-, Studien- oder Prüfungsgebühren, Kosten für Lernmittel oder auch einfach Fahrtkosten können wir grundsätzlich steuerlich geltend machen, so der Experte. Also, am besten jetzt schon alle Rechnungen und Belege für die Steuererklärung sammeln. Es kann sich wortwörtlich auszahlen.
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