Obstaktion "Gelbes Band" erhält Unterstützung durch den Landkreis Weilheim-Schongau

Lesedauer 2 Minuten
08.10.2025

Es ist verlockend, grundsätzlich aber verboten. Das Ernten fremder Bäume. Die Aktion „Gelbes Band“ macht es im Landkreis Weilheim-Schongau aber möglich, völlig legal an frisches, ungespritztes Obst aus der Region zu kommen. „Obstbaumbesitzer, die ihre Streuobstwiesen oder Bäume selbst nicht ernten können oder wollen, markieren ihre Bäume mit einem gelben Band um den Stamm. Wer solch eine Kennzeichnung sieht, darf kostenlos ohne Rücksprache einen Baum ernten.“, teilt das Landratsamt mit. Alle Infos zu dem Thema findet ihr bei uns im Netz.

 

Verhaltensregeln beim Ernten:

-         Ernten Sie ausschließlich von Bäumen und Sträuchern, die ein gelbes Band tragen. Nur deren Früchte wurden für die Ernte freigegeben. Ansonsten gilt: Betreten, Pflücken oder Aufsammeln grundsätzlich nicht erlaubt! Im Zweifel fragen Sie die Besitzer.

-         Seien Sie achtsam gegenüber der Natur und respektieren das Eigentum anderer. Die Streuobstwiesen dürfen nicht befahren oder verschmutzt werden und die Obstbäume sind so zu ernten, dass keine Schäden entstehen. Gehen Sie behutsam mit den Wiesen, Gärten und Bäumen um, hinterlassen Sie keinen Müll.

-         Ernten Sie nur, was ohne Benutzung von Leitern oder anderer Hilfsmittel in Reichweite hängt oder lesen Sie die Früchte vom Boden auf. - Achten Sie beim Betreten der Obstwiese auf Bodenunebenheiten, herumliegende Äste oder andere mögliche Gefahrenstellen, wie z.B. Totholz in den Baumkronen.

-         Ernten Sie nur so viel, wie Sie selbst tatsächlich verbrauchen können.

-         Prüfen Sie, ob das Obst bereits reif bzw. noch gut ist. Lassen Sie sich von einer braunen Stelle nicht abschrecken. Diese können Sie einfach ausschneiden. Waschen Sie die Früchte vor dem Verzehr gründlich.

Infos für Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer:

-         Jede und jeder kann eigenständig mitmachen: Die Aktion wird nicht zentral organisiert – es ist keine Erlaubnis oder Anmeldung der Teilnahme nötig.

-         Markieren Sie nur Bäume, die sich in Ihrem Besitz befinden und die Sie für Andere zur Ernte freigeben möchten. Die gelben Bänder sollten erst dann angebracht werden, wenn das Obst auch wirklich pflückreif ist. Verdeutlichen Sie die Freigabe, indem Sie ein Hinweisschild anbringen.

-         Die Teilnahme an der Aktion erfolgt auf eigene Verantwortung der Obstbaumbesitzerinnen und -besitzer. Als Verfügungsberechtigte obliegen Ihnen Verkehrssicherungspflichten. Sicherheitshalber sollten Sie Ihre Bäume und Wiesen gut untersuchen, damit von ihnen keine Gefährdung ausgeht – und sich mit der privaten Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen, um abzuklären, wer haftet, wenn fremde Menschen das Grundstück betreten. Rechtliche Tipps findet ihr online unter www.zugutfuerdietonne.de.

Bild © Landratsamt Weilheim-Schongau
Orte
Weilheim i. OB Schongau
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