Gartenarbeit unter Zeitdruck: Schnittfrist für Gartenpflanzen endet bald
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13.02.2026
Auch wenn der Winter am Wochenende noch einmal zurückkommt: Gartenbesitzer im Oberland müssen sich beeilen. Noch bis Ende des Monats dürfen Gartenpflanzen geschnitten werden. In rund zwei Wochen, am 1. März, greift das Bundesnaturschutzgesetz. Bis Ende September dürfen an Hecken und Sträuchern dann nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte vorgenommen werden. Der Grund für die Regelung: In dieser Zeit nutzen Vögel die Gehölze zum Brüten und zur Aufzucht ihrer Jungen.
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