Wahlrecht in Bayern - was ihr beim Ausfüllen des Stimmzettels beachten müsst

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23.02.2026

Bei den bevorstehenden Kommunalwahlen im Oberland haben Wählerinnen und Wähler besonders viele Möglichkeiten. Deshalb gibt es beim Ausfüllen des Stimmzettels einiges zu beachten.

Für den Gemeinderat gibt es so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Diese können frei verteilt werden: Bis zu drei Stimmen dürfen einer einzelnen Person gegeben werden, das nennt sich „kumulieren“. Außerdem ist es erlaubt, Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen zu wählen – das sogenannte „Panaschieren“. Es kann auch eine zur Wahl stehende Liste als Ganzes gewählt werden. Ohne weitere Markierungen erhält dann jeder Listenkandidat eine Stimme, zwei oder dreifach vorkumulierte Kandidaten erhalten entsprechend mehr Stimmen. Wichtig ist, nicht mehr Stimmen zu vergeben als erlaubt, sonst ist der Stimmzettel ungültig. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, hier hat jede Wählerin und jeder Wähler genau eine Stimme.

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