Urteil im "Herrsching-Mord" ist rechtskräftig - Bundesgerichtshof verwirft Revision der Verteidigung als unbegründet

Lesedauer < 1 Minute
04.03.2026

Revision abgeschmettert – das Urteil im sogenannten „Herrsching-Mord“ ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt beschlossen. Im Sommer 2024 soll ein damals 22-Jähriger einen Rentner in Herrsching an seiner Haustür mit einem Messer erstochen haben. Nach der tödlichen Messerattacke war der Täter zunächst nach Frankreich geflüchtet, wo ihn Fahnder in einem Appartement bei Paris aufspürten. Das Landgericht München stellte die besondere Schwere der Schuld fest und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dagegen hatte die Verteidigung zunächst Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat diese jetzt als unbegründet verworfen.

Orte
Herrsching a. Ammersee
Teilen
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen