Stichwahlen im Oberland: Was ihr im Vorfeld dazu wissen müsst
Von Starnberg bis Oberammergau und von Schongau bis Penzberg: In mehreren Gemeinden, Städten und Landkreisen im Oberland kommt es in knapp zwei Wochen (22. März) zu Stichwahlen um Bürgermeister- und Landratsämter. Neue Wahlbenachrichtigungen bekommt ihr dafür nicht. Wie die Stimmabgabe funktioniert, wie Briefwahl geht und wie ihr richtig wählt, findet ihr hier in der Übersicht.
Wie wird gewählt?
Wer im Wahllokal wählen will, nimmt seine Benachrichtigung vom ersten Wahlgang mit. Wer sie nicht mehr hat oder sie nicht mitbringt, kann trotzdem wählen. Wichtig ist, dass ihr im Wählerverzeichnis eingetragen seid und euch ausweisen könnt.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Briefwahl ist ebenfalls möglich. Wer bei der Hauptwahl bereits Briefwahl beantragt und auch die mögliche Stichwahl angekreuzt hat, bekommt die Unterlagen automatisch zugeschickt. Alle anderen müssen sie bei ihrem Wahlamt beantragen – etwa online, per Formular auf der Wahlbenachrichtigung oder direkt im Rathaus. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen und sollte wegen des kürzeren Zeitraums früh abgeschickt werden.
Wie wird gewählt?
Stichwahlen sind einfacher als die Abstimmung im ersten Wahlgang. Bei der Stichwahl stehen nur zwei Kandidaten auf dem Stimmzettel, von denen einer angekreuzt wird. Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen erhält; neue Kandidaten können nicht mehr hinzugefügt werden. Gibt es gleichzeitig eine Bürgermeister- und eine Landratsstichwahl, erhaltet ihr zwei Stimmzettel.