Walzverbot im Oberland verschoben - Wiesenbrütergebiete ausgenommen
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12.03.2026
Seit 2020 ist es grundsätzlich verboten landwirtschaftliche Grünflächen im Oberland nach dem 15. März noch zu walzen. Mit der Ausnahme, dass ungünstiges Wetter oder schlechte Bodenverhältnisse das davor nicht zulassen. Genau deswegen ist das Walzen in diesem Jahr noch bis zum 1. April erlaubt, wie die Regierung von Oberbayern jetzt mitgeteilt hat – und zwar in allen Landkreisen der Region. Ausgenommen sind aber spezielle Wiesenbrütergebiete, wo das Walzen weiterhin ab dem 15. März verboten ist.
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