Nach der Wahl: Diese Frist gilt für Wahlplakate im Oberland

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24.03.2026

Die Kommunalwahl im Oberland ist vorbei – und nach und nach verschwinden jetzt auch die Wahlplakate aus dem Straßenbild. In Orten mit Stichwahl müssen sie bis Ende der Woche abgehängt werden. In allen anderen Kommunen ist die Frist schon Mitte des Monats abgelaufen. Wenn Plakate länger hängen bleiben, werden die Parteien zunächst erinnert, sie zu entfernen. Notfalls kümmern sich die Bauhöfe darum – die Kosten tragen dann die Parteien, teilweise drohen auch Bußgelder. Wer noch Plakate entdeckt, kann das dem Ordnungsamt melden. 

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