STA: Katzenschutzverordnung des Landratsamts tritt in Kraft
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25.03.2026
Das Landratsamt Starnberg hat für die Ortsteile Oberbrunn bei Gauting und Höhenrain in der Gemeinde Berg eine Katzenschutzverordnung erlassen - Heute tritt sie in Kraft. Für Katzenhalter bedeutet das: Ihre Tiere müssen beim Tierarzt dauerhaft entweder per Mikrochip oder Ohrtätowierung gekennzeichnet werden. Zusätzlich müssen die Vierbeiner auch in einem Haustierregister eingetragen werden. Nicht gekennzeichnete Katzen gelten als freilebend und können eingefangen und kastriert werden. Ziel des Landratsamts Starnberg ist es, die Zahl herrenloser Tiere zu verringern und ihre Gesundheit besser zu schützen.
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