Reichling: Durchsuchung nach Anti-Gas-Protest - Karlsruhe eingeschaltet
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08.04.2026
Nach dem Protest auf einem Gasbohrturm bei Reichling beschäftigt der Fall jetzt das Bundesverfassungsgericht. Ein Aktivist geht nach einer Hausdurchsuchung juristisch dagegen vor und hält sie für unverhältnismäßig.
Auslöser war eine Kletteraktion auf den Bohrturm in Reichling im September vergangenen Jahres. Danach ermittelte die Polizei unter anderem wegen Hausfriedensbruchs. Bei einer beteiligten Person durchsuchten die Beamten das Zimmer im Elternhaus und suchten nach Computern und Handys als Beweismitteln. Die Initiative „Ende Gelände“ und ihr Anwalt sehen darin wegen einer gewaltfreien Protestaktion einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte des Aktivsten. Deshalb haben sie Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
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