GAP: Regierung von Oberbayern verschiebt Walzverbot für landwirtschaftliche Grünflächen
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09.04.2026
Das Walzverbot für landwirtschaftliche Grünflächen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wird noch einmal verschoben. Das hat die Regierung von Oberbayern jetzt mitgeteilt. Demnach ist das Walzen noch bis einschließlich 15. April gestattet. Die Fristverschiebung gilt im Oberland nur für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen, da die Witterungsverhältnisse der letzten Wochen hier ein Walzen der Grünflächen ohne Bodenschäden bislang nicht zuließen, heißt es. Von der erneuten Fristverlängerung ausgenommen bleiben Wiesenbrütergebiete, für die in ganz Oberbayern bereits ein Walzverbot seit 16. März gilt.
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