"Abfahrtsverbote" in Tirol treten zum 1. Mai wieder in Kraft

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30.04.2026

Abfahren verboten! Im österreichischen Bundesland Tirol gelten ab morgen an bestimmten Tagen wieder Beschränkungen für den Reiseverkehr – sogenannte „Abfahrtsverbote“. Wer kein regionales Ziel ansteuert, muss auch bei Stau auf den Autobahnen und Hauptstraßen bleiben. Betroffen sind Ausweichrouten zur Inntalautobahn und zum Fernpass. Die Fahrverbote gelten generell bis einschließlich 1. November  an Samstagen, Sonn- und Feiertagen jeweils von 7 bis 19 Uhr.

Fernpass-Route: Region Reutte
(Informationen des ADAC)

Die Fahrverbote gelten auf folgenden Straßenabschnitten im Bezirk Reutte:

  • L288 Pinswanger Straße ab der Abzweigung von der L396 Weißhausstraße (km 6,250 + 35m) in Fahrtrichtung Pinswang und Pflach
  • L69 Reuttener Straße ab Km-Tafel 9,750 (Bereich Anschlussstelle Vils) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
  • L 288–0–A1 Zufahrtsstraße nach Pflach ab der Einmündung der Abfahrtsrampe von der B179 Fernpassstraße (Abfahrt Reutte Nord) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
  • Zufahrtsstraße Heiterwang in beiden Fahrtrichtungen, vom Recyclinghof Heiterwang bis zur Einmündung in die L355 Heiterwanger See Straße

Die Fernpassstraße (B179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen! An folgenden Standorten sind jedoch Dosierampeln vorgesehen:

  • B187 Ehrwalder Straße, Bereich Ehrwald/Schanz in Richtung Ehrwald
  • L69 Reuttener Straße, Ortsanfang Vils in Richtung Reutte
  • B179 Fernpassstraße, Bereich Abfahrt Reutte Süd in Richtung Innsbruck
  • B179 Fernpassstraße, Bereich Lermooser Tunnel in Richtung Reutte
Orte
Reutte
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