Drei Regelverstöße auf einmal im Landschaftsschutzgebiet - Fall aus Bad Tölz-Wolfratshausen sorgt für Kopfschütteln
Dass das Übernachten in Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen genauso wie ein Lagerfeuer machen und das Bootfahren trotz derzeit geltendem Fahrverbot auf der Isar nicht erlaubt sind, steht auf sämtlichen Hinweistafeln in den betreffenden Gebieten. Ein aktueller Fall sorgt gerade deshalb für Kopfschütteln.
Laut zuständigem Landratsamt kümmerte das zwei Männer nämlich wenig, obwohl sie nach eigenen Angaben die Hinweise sogar gesehen hatten. Sie stiegen unterhalb des Sylvensteinsees mit ihren Schlauchbooten in die Isar ein und verbrachten dann die Nacht unerlaubt am Isarufer im Landschaftsschutzgebiet Isarauen auf Höhe Gaißach, davor hatten sie offensichtlich ein Lagerfeuer entzündet - trotz hoher Waldbrandgefahr, die damals galt. Die beiden Männer wurden durch einen Naturschutzranger entdeckt. Ihnen droht jetzt ein empfindliches Bußgeld.