Neuer Widerrufsbutton: Was beim Online-Shopping ab heute gilt

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19.06.2026

Ein neues Streaming-Abo, ein Handyvertrag oder eine Bestellung im Onlineshop: Im Internet ist vieles mit wenigen Klicks gekauft. Einen Vertrag zu widerrufen, war dagegen bislang oft deutlich komplizierter. Damit ist jetzt Schluss: Unternehmen in der EU müssen künftig einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Damit können Kunden Online-Verträge genauso einfach rückgängig machen, wie sie abgeschlossen wurden. Die Pflicht gilt auch für Plattformen wie Ebay oder Amazon – überall dort, wo Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. 

 

Wie funktioniert der Widerrufsbutton? 

Es muss nicht unbedingt ein klassischer Button sein, es reicht auch ein klar beschrifteter Link. Wichtig ist: Die Funktion muss leicht gefunden und eindeutig erkannt werden können.

Die Beschriftung sollte zum Beispiel lauten:

  • "Vertrag widerrufen"
  • "Widerruf erklären"

Unklare Bezeichnungen wie "Kontakt" oder "Serviceanfrage" reichen nicht aus.

Außerdem gilt ein Zwei-Stufen-Verfahren:

1.     Erster Schritt:
Nach dem Anklicken öffnet sich eine Seite, auf der Verbraucher angeben können, um welchen Vertrag es sich handelt, etwa mithilfe einer Bestellnummer oder E-Mail-Adresse.

2.     Zweiter Schritt:
Hier bestätigen Verbraucher den Widerruf über eine weitere Schaltfläche wie "Widerruf bestätigen". 

Anschließend muss das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung schicken, zum Beispiel per E-Mail. Diese enthält Datum und Uhrzeit des Widerrufs. 

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Wirtschaft
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