Neuer Widerrufsbutton: Was beim Online-Shopping ab heute gilt
Ein neues Streaming-Abo, ein Handyvertrag oder eine Bestellung im Onlineshop: Im Internet ist vieles mit wenigen Klicks gekauft. Einen Vertrag zu widerrufen, war dagegen bislang oft deutlich komplizierter. Damit ist jetzt Schluss: Unternehmen in der EU müssen künftig einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Damit können Kunden Online-Verträge genauso einfach rückgängig machen, wie sie abgeschlossen wurden. Die Pflicht gilt auch für Plattformen wie Ebay oder Amazon – überall dort, wo Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht.
Wie funktioniert der Widerrufsbutton?
Es muss nicht unbedingt ein klassischer Button sein, es reicht auch ein klar beschrifteter Link. Wichtig ist: Die Funktion muss leicht gefunden und eindeutig erkannt werden können.
Die Beschriftung sollte zum Beispiel lauten:
- "Vertrag widerrufen"
- "Widerruf erklären"
Unklare Bezeichnungen wie "Kontakt" oder "Serviceanfrage" reichen nicht aus.
Außerdem gilt ein Zwei-Stufen-Verfahren:
1. Erster Schritt:
Nach dem Anklicken öffnet sich eine Seite, auf der Verbraucher angeben können, um welchen Vertrag es sich handelt, etwa mithilfe einer Bestellnummer oder E-Mail-Adresse.
2. Zweiter Schritt:
Hier bestätigen Verbraucher den Widerruf über eine weitere Schaltfläche wie "Widerruf bestätigen".
Anschließend muss das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung schicken, zum Beispiel per E-Mail. Diese enthält Datum und Uhrzeit des Widerrufs.