Jugendschutz Verstöße bei Johannifeier im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen - Landratsamt mahnt
Mehrere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sind am vergangenen Wochenende auf einer Johannifeier im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen festgestellt worden. Deshalb erinnert das Landratsamt in diesem Zusammenhang an den geltenden Jugendschutz. Unter anderem war ein 12‑jähriger Junge alkoholisiert angetroffen worden. Außerdem mussten Eltern auf ihre Aufsichtspflicht hingewiesen werden. Den Veranstalter erwartet möglicherweise ein Bußgeldverfahren.
Was gilt - Tipps für Erziehungsberechtigte und Veranstalter:
Erziehungsberechtigte müssen ihr Kind entsprechend Alter und Reife beaufsichtigen. Je jünger das Kind, desto enger die Aufsicht.
Alkohol:
Unter 14 Jahren: kein Alkohol.
14–15 Jahre: Bier, Wein oder Sekt nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten.
Ab 16 Jahren: Bier, Wein und Sekt auch ohne Erziehungsberechtigte.
Ab 18 Jahren: alle alkoholischen Getränke.
Jugendliche allein auf einem Fest:
Das ist bis 24 Uhr grundsätzlich ab 16 Jahren möglich, wenn die Jugendlichen ausreichend reif und zuverlässig sind. Erziehungsberechtigte sollten wissen, wo sie sind, erreichbar bleiben und eine Rückkehrzeit vereinbaren.
Sind die Erziehungsberechtigten dabei, bestehen in der Regel auch für Kinder unter 16 Jahren keine festen gesetzlichen Zeitgrenzen für den Aufenthalt. Erziehungsberechtigte haben aber uneingeschränkt die Aufsichtspflicht.
Faustregel: Erziehungsberechtigte müssen ihrer Aufsichtspflicht stets gerecht werden können. Dabei müssen sie nicht ständig neben ihren Kindern stehen, aber die Situation so im Blick behalten, dass Gefahren und Verstöße gegen den Jugendschutz verhindert werden.