Urteil: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen darf Schonzeit vorerst nicht aufheben
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30.06.2026
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gilt für Gämsen vorerst wieder die gesetzliche Schonzeit. Das Landratsamt hatte Abschüsse im Riffelwald bei Grainau auch während der Schonzeit erlaubt, weil der Bergwald durch Wildverbiss gefährdet sei. Dagegen hatte ein Naturschutzverein geklagt – mit Erfolg. Das Gericht kritisiert, dass die Behörde die verschiedenen fachlichen Einschätzungen nicht ausreichend abgewogen habe. Bis zur Entscheidung im Hauptverfahren dürfen Gams, Reh und Rotwild außerhalb der regulären Jagdzeiten vorerst nicht bejagt werden.
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