© Unsplash / Tingey Injury Law Firm

Weilheim: Gericht bestätigt Nutzungsverbot von ehemaligem Kino für AfD-Events

Lesedauer < 1 Minute
12.08.2026

Was bereits das Landratsamt Weilheim-Schongau abgelehnt hat, ist jetzt auch vom Gericht bestätigt. Die AfD darf ein ehemaliges Kino sowie ein Bürgerbüro in Weilheim vorerst nicht für Veranstaltungen nutzen. Das Verwaltungsgericht München hat Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Nutzungsuntersagungen des Landratsamts abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Gericht sei zu der Auffassung gelangt, dass die beabsichtigte Nutzung der Räume für Veranstaltungen nicht von den bestehenden Baugenehmigungen gedeckt sein dürfte. Deshalb sei für die geänderte Nutzung eine neue Baugenehmigung nötig.

Orte
Weilheim i. OB
Themen
Gericht Verwaltungsgericht Weilheim AFD
Teilen
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen