Kreistag entscheidet über neue Gebührenregelung für Weilheimer Hallenbad

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09.10.2026

Für das Hallenbad Weilheim soll ab Januar eine neue Gebührenregelung gelten. Darüber entscheidet heute der Kreistag Weilheim-Schongau. Die bisherige Satzung läuft Ende des Jahres aus. Deshalb wurden die Kosten für den Betrieb des Hallenbads neu berechnet. Eingeflossen sind unter anderem Ausgaben für Personal, Strom, Heizung, Reinigung und Instandhaltung. Auch die unterschiedliche Nutzung durch Schulen, Vereine und die Öffentlichkeit wird bei der Gebührenberechnung berücksichtigt.

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Weilheim i. OB
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