Krailling: Metzger muss 10.000 Schmerzensgeld zahlen

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12.11.2020

Der Besitzer einer Metzgerei in Krailling muss 10.000 Euro Schmerzensgeld an einen mittlerweile 10-jährigen Jungen zahlen. Seit Mitte Oktober war der Metzger vor dem Münchner Oberlandesgericht gestanden, weil eine Stier-Skulptur vor seinem Laden auf den Bub fiel und der dadurch ein Stück seines Fingers verlor. Die Bronze-Figur war laut Gericht nicht ausreichend gesichert gewesen. Es müsse damit gerechnet werden, wenn eine solche Figur im öffentlichen Raum aufgestellt wird, dass Kinder damit spielten.

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Landgericht Urteil Krailling
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