LK Starnberg verlängert Corona-Regeln

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21.04.2021

Der Landkreis Starnberg verlängert die aktuell geltende Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus bis zum 11. Mai. Das hat das Landratsamt mitgeteilt. Diese Verfügung regelt unteranderem das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, sowie das Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen und den Besuch von Krankenhäusern. Weil die Inzidenz im Landkreis in den vergangenen Tagen deutlich angestiegen ist, bleibe die Gefahr einer weiteren Ausbreitung weiterhin ernst, so das Landratsamt in einer Mitteilung. Wo Sie die genauen Regelungen und die von der Allgemeinverfügung betroffenen Bereiche finden: http://www.lk-starnberg.de/corona

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