LK TÖL-WOR: Hebammen können noch bis 1. Dezember Förderung beantragen
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19.11.2020
Noch bis zum 1. Dezember können Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Anträge einreichen, um für 2020 von einer „Sonderzahlung für die Hebammen in der Wochenbettbetreuung“ zu profitieren. Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis eine Zuwendung in Höhe von knapp 24.600 Euro zugesprochen, die werden durch Eigenmittel auf rund 27.300 Euro aufgestockt. Dieser Betrag soll vollständig den Hebammen zu Gute kommen, die im Landkreis in der Wochenbettbetreuung tätig sind und mindestens 15 Mütter, mit jeweils drei Hausbesuchen betreut haben. Der Antrag muss beim Landratsamt eingereicht werden.
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