Söder kündigt für Bayern weitreichende Corona-Lockerungen an

Lesedauer 2 Minuten
15.02.2022

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15.
BayIfSMV) wird mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:


1. Die im privaten Bereich bestehenden Kontaktbeschränkungen für
Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) werden ersatzlos aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben unverändert.


2. Aus 2G plus wird generell 2G. Künftig sind deshalb unter den Bedingungen von 2G geöffnet:
- Sport und Kultur (mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen,
Kinos) für die Zuschauer
- öffentliche und private Veranstaltungen in nichtprivaten
Räumlichkeiten
- Messen, Tagungen, Kongresse
- Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen indoor
- Freizeiteinrichtungen (einschließlich Führungen in
geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und
Besucherbergwerken, Indoorspielplätzen, Spielhallen und - banken, Wettannahmestellen) und
- infektiologisch vergleichbare Bereiche.
Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen (z. B. Bundesligaspiele) auf 25.000 Personen (bisher 15.000) angehoben. Im Übrigen bleiben die geltenden Kapazitätsgrenzen (50 %, im Kulturbereich 75 %) unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.


3. Folgende Bereiche sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich:
- die eigene aktive sportliche Betätigung (inkl. praktischer
Sportausbildung)
- der Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-,
Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen
- Bibliotheken und Archive
- Museen, Ausstellungen
- Fitnessstudios, Solarien
- die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z. B.Blasorchester, Laienschauspiel)


4. Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.


5. Die unter freiem Himmel für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe außerhalb des Linienverkehrs und Führungen bestehenden Kapazitätsgrenzen werden aufgehoben.


6. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.


7. Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt ebenso wie die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen.


8. Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden ersatzlos aufgehoben.


9. Die Geltungsdauer der Verordnung wird rechtzeitig vor ihrem bisherigen Ablaufdatum (23. Februar) bis einschließlich 19. März 2022 verlängert.

Teilen
Weitere Artikel
Kommende Veranstaltungen