Stallpflicht für Geflügel in Starnberg verlängert

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15.03.2021

Weil sich die Geflügelpest in Bayern immer weiter ausbreitet, wird die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Starnberg bis zum 29. April verlängert. Das teilt jetzt das Landratsamt mit. In den letzten drei Wochen wurden in mehreren bayerischen Landkreisen Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und Hausgeflügelbeständen nachgewiesen. Eigentlich war die Stallpflicht bis heute befristet, nun wird sie vorerst bis Ende April verlängert.

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