Starnberg: In Prozess um ertrunkenen Jungen - Geldstrafen verhängt
Nach dem tödlichen Ruderunfall eines 13-Jährigen auf dem Starnberger See wurde jetzt Geldstrafen verhängt. Die beiden Trainer des Jungen müssen Geldstrafen, wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen, zu je 90 Tagessätzen a 30 Euro zahlen. So lautet das Urteil vor dem Starnberger Amtsgericht. Die Nebenklage hält das aber für unangemessen und zu niedrig. Die Angeklagten hätten gegen mehrere Sorgfaltspflichten verstoßen. Laut Staatsanwaltschaft wäre es nicht zum Unfall gekommen, wenn die Betreuer den Jungen nicht allein gelassen hätten. Laut Medienberichten haben beide Parteien angekündigt, über eine Revision nachzudenken.Der 13-Jährige war 2015 während des Rudertrainings im kalten Wasser des Starnberger Sees ertrunken. Erst Tage später war seine Leiche gefunden worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.