Urteil gegen "Todespfleger" rechtskräftig - Er pflegte auch in Weilheim Patienten

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17.08.2021

Vor knapp einem Jahr wurde der sogenannte polnische „Todespfleger“ vor dem Landgericht in München zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt ist das Urteil auch rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionen von Nebenklägern zurückgewiesen hat. Der gelernte Mechaniker war in Deutschland als Hilfspfleger in der 24-Stunden-Pflege alter Menschen tätig. Unteranderem hatte er einem Patienten in Weilheim Insulin gespritzt, obwohl er kein Diabetiker war. Der 82-Jährige überlebte knapp. Angeklagt waren sechs Fälle von gefährlicher Körperverletzung über versuchten Mord bis zu Mord. Verurteilt wurde der Pfleger dann für Morde an drei Menschen. 

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